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Kirchenverwaltungswahlen

Am 24. November 2024
Ort: unbekannt

Am 24. November 2024 finden im Bistum Augsburg  Kirchenverwaltungswahlen statt. Alle volljährigen Katholiken und Katholikinnen können dann über die Zukunft ihrer Kirche mitbestimmen und sich auch vorher selbst als Kandidat bzw. Kandidatin aufstellen lassen.

Aufgaben der Kirchenverwaltung:

Als Mitglied der Kirchenverwaltung haben Sie die Möglichkeit, maßgeblich an Entscheidungen teilzuhaben, die die Zukunft unserer Gemeinde prägen. Ob es um die Finanzen, Veranstaltungen, Personalangelegenheiten oder Baumaßnahmen geht, sie sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der Gemeinde und gewährleistet die spirituelle und soziale Unterstützung für ihre Mitglieder.
Folgende Bereiche können in den Zuständigkeitsbereich fallen (je nach Pfarrei und Gegebenheiten):

  1. Finanzverwaltung: Die Kirchenverwaltung ist für die Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde zuständig. Dazu gehören die Erstellung und Überwachung des Haushaltsplans, die Verwaltung von Spenden und Kollekten, die Zahlung von Gehältern und die Verwaltung von Vermögenswerten.

  2. Personalführung: In Gemeinden, die über Mitarbeiter verfügen, kann die Kirchenverwaltung für die Einstellung, Beaufsichtigung und Bewertung dieser Mitarbeiter verantwortlich sein.

  3. Gemeindeorganisation und -veranstaltungen: Die Kirchenverwaltung kann bei der Planung und Organisation von Gottesdiensten, Veranstaltungen, Gemeindefeiern und anderen Aktivitäten der Gemeinde mitwirken.

  4. Gebäude und Grundstücke: Die Verwaltung und Instandhaltung von Kirchengebäuden, Gemeinderäumen und anderen Immobilien der Gemeinde fällt oft ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Kirchenverwaltung.

  5. Gemeindeentwicklung: Die Kirchenverwaltung kann bei der Entwicklung von langfristigen Zielen und Strategien für das Wachstum und die Entwicklung der Kirchengemeinde mitwirken.

  6. Rechtliche Angelegenheiten: Die Kirchenverwaltung kann rechtliche Angelegenheiten im Namen der Kirchengemeinde bearbeiten, wie beispielsweise die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften oder die Verwaltung von Verträgen und Versicherungen.


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